Anordnung für die Straßensperrung

Von unserem Kellerbauer haben wir die Auflage/Hausaufgabe erhalten, dass wir uns um die Straßensperrung für Autokran zu kümmern haben. Das habe ich dann entsprechend am 06.12.2011 per E-Mail/Fax bei der Stadt Bornheim beantragt.

Heute haben wir per E-Mail (großes Lob an Bornheim dafür) die »Anordnung einer vorübergehenden Straßensperrung« erhalten. Diese benötigen wir am 20. oder 21.12. zum Aufbau unseres Kellers durch die Firma Knecht-Fertigkeller.

Die Baustelle sollen wir nach dem Regelplan B I/17 absichern. Wir dürfen uns von den Stadtbetrieben Bornheim die Verkehrszeichen 454 (»Umleitung«) und 250 (»Durchfahrt verboten«) mit dem Zusatzzeichen »Anlieger frei bis Baustelle« abholen und ausleihen. Die Kosten werden wir ergänzen, sobald sie uns bekannt sind.

Wir müssen als nächstes noch die Anlieger informieren u. a. auch, dass bitte keine PKW auf der Straße zu unserer Baustelle hin geparkt werden. Ich hoffe mal sehr auf das Verständnis und Unterstützung der Nachbarn.

Da es sich nur um eine Tagesbaustelle bzw. laut unserem Bauleiter Herrn C. nur um ca. 5 Stunden handelt, sollte es alles nur halb so wild werden. Die zwei Tage-Sperrung dient wohl nur als Sicherheitspuffer, falls sich kurzfristig eine Verschiebung ergibt.

Die Kosten für den Bescheid betragen 90,00 €.

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